Nutzungsbedingungen für die Rechtsberatung

Stand: Januar 2025. Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Beratungsleistungen im Bereich Gewerbeimmobilienrecht.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen der Cappadocia Hotel Room GmbH, Thea-Gottschalk-Ring 6, im Bereich der rechtlichen Prüfung von Gewerbeimmobilien nach HGB und DIN-Normen. Gegenstand ist die Erstellung von Rechtsgutachten zur Zonierung, Brandschutz und strukturellen Bauprüfung.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen (Baupläne, Nutzungsgenehmigungen, Mängelprotokolle) vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei Verzögerungen durch unvollständige Angaben verschiebt sich der Bearbeitungszeitraum entsprechend.

3. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Cappadocia Hotel Room GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Beratung erstellten Gutachten, Analysen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen und technischen Informationen.

5. Kündigung und Laufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind auch nach Kündigung zu vergüten.

6. Änderungen der Bedingungen

Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

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